Förderungen für Sprachreisen: Finanzielle Erleichterungen für den Bildungsurlaub

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Förderungen für Sprachreisen sind durchaus möglich. Viele wissen gar nicht, dass Berufstätige Anspruch auf eine derartige Unterstützung haben, sofern sie einige Voraussetzungen erfüllen.

Förderungen für Sprachreisen: Wichtige Voraussetzungen

Um staatliche Förderungen für Sprachreisen zu erhalten, sind in der Regel bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Vor allem drehen sich diese um den Anbieter der Weiterbildung selbst, denn es muss eine Zertifizierung und damit eine Art Zulassung vorweisen können. Hinzu kommt, dass derjenige, der den Antrag auf die Förderung stellt, eine gewisse Hartnäckigkeit unter Beweis stellen muss.

Nicht selten wird ein Antragsteller darauf hingewiesen, dass eine Sprachreise völlig unnötig sei, weil es verschiedene Weiterbildungsangebote in der Region gäbe und auch online verschiedene Möglichkeiten bestehen. Während die Online-Variante noch ein nachvollziehbarer Grund ist, liegen regionale Sprachangebote weit abgeschlagen auf einer Liste der Möglichkeiten, wie sich eine Sprache erlernen lässt.

Der Grund: Sie muss in ihrem natürlichen Umfeld und damit am besten in dem jeweiligen Verbreitungsgebiet der Sprache angewendet werden.

Bildungsgutschein für Sprachreisen anwenden

Einige Förderungen sind für Berufstätige die erste Wahl. So lassen sich zum Beispiel mit dem Bildungsgutschein neue Sprachkompetenzen aufbauen, mit denen das berufliche Fortkommen gesichert ist. Der Antrag auf den Bildungsgutschein muss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Hier wird allerdings meist gesagt, dass der Bildungsgutschein nicht für Sprachreisen verwendet werden kann, sondern nur für eine regionale Weiterbildung infrage kommt.

Wer sich ohnehin online weiterbilden wollte, ist also gut damit beraten, sich an die Arbeitsagentur zu wenden und dort den Bildungsgutschein zu beantragen. Als Grund kann bei der Beantragung angegeben werden, dass es nur mithilfe der sprachlichen Weiterbildung möglich sein wird, die aktuelle Stelle zu behalten und nicht von Arbeitslosigkeit bedroht zu sein oder dass die neue Sprache eine Voraussetzung für den gewünschten Job ist. Die Arbeitsagentur wird nach einer eingehenden Prüfung der Antragsunterlagen sicherlich zustimmen und stellt einen Bildungsgutschein für den Sprachkurs aus.

Wichtig: Der Kurs muss zertifiziert sein und braucht eine Anerkennung, um für Förderungen infrage zu kommen.

Wer es geschafft und einen Bildungsgutschein bekommen hat, muss diesen in der Regel drei Monate nach seiner Ausstellung einlösen.

Der Bildungsgutschein ist nicht die einzige Möglichkeit, dank Förderungen Sprachreisen finanziert oder wenigstens unterstützt zu bekommen. ( Foto: 1 Adobe Stock  Light Impression )

Der Bildungsgutschein ist nicht die einzige Möglichkeit, dank Förderungen Sprachreisen finanziert oder wenigstens unterstützt zu bekommen. ( Foto: 1 Adobe Stock Light Impression )

Weitere Förderungen für Sprachreisen im Überblick

Der Bildungsgutschein ist nicht die einzige Möglichkeit, dank Förderungen Sprachreisen finanziert oder wenigstens unterstützt zu bekommen. Die Weiterbildung im Ausland kann auch durch andere Maßnahmen bzw. Fördermöglichkeiten finanziert werden. Tipp: Arbeitgeber erkennen die Bemühungen ihrer Angestellten oder potenzieller Bewerber besonders an, wenn diese Sprachreisen ins Ausland unternehmen. Der Grund: Ihnen wird ein besonderer Leistungswille unterstellt.

Diese Förderungen für Sprachreisen sind möglich

Neben der genannten Förderung durch den Bildungsgutschein sind auch die folgenden Unterstützungen für Arbeitnehmer möglich:

  • Der Bildungsurlaub kann eine Möglichkeit sein, wenn die neuen Sprachkenntnisse im Beruf wichtig sind. Diese Form der Unterstützung ist derzeit in allen Bundesländern außer in Bayern und Sachsen möglich. Gemeint ist ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsfreizeit, was bedeutet, dass der Arbeitgeber seinem Angestellten für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme freigibt.

    Der Bildungsurlaub zählt zusätzlich zum regulären Jahresurlaub und wird dementsprechend nicht als Erholungsurlaub verbucht. Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht einmal direkt mit dem jetzigen Job zu tun haben. Wichtig: Insgesamt werden fünf Tage im Jahr oder zehn Tage in zwei Jahren als Bildungsurlaub gewährt.

    Wichtig: Das gewählte Seminar muss als Bildungsurlaub anerkannt sein. Kosten für Arbeits- und Lehrmittel müssen selbst getragen werden, der Arbeitgeber zahlt aber das normale Gehalt weiter. Die Ausgaben für den Bildungsurlaub sind steuerlich absetzbar.

  • Weiterbildungsstipendium

    Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung vergibt ein Weiterbildungsstipendium, welches sich an junge Menschen richtet, die ihre Berufsausbildung bereits abgeschlossen haben. Für die Förderung kommen auch sogenannte Intensivsprachkurse infrage, eine maximale Zahl möglicher Weiterbildungen gibt es nicht. Der höchstmögliche Zuschuss liegt bei 8.100 Euro, ein Eigenanteil von zehn Prozent muss pro Weiterbildung getragen werden.

  • Bildungs- und Qualifizierungsscheck

    Bislang gibt es leider nur fünf Bundesländer, die spezielle Förderungen anbieten. Dazu gehört auch die Förderung für Sprachreisen über den Bildungs- und Qualifizierungsscheck. In Brandenburg können diese Förderung alle beantragen, die ihren Erstwohnsitz in dem Bundesland haben. Maximal können 50 Prozent und bis zu 3.000 Euro gefördert werden. Die Weiterbildung darf dabei nicht speziell für den aktuellen Arbeitsplatz gelten, sondern muss auch in anderen Firmen sinnvoll anwendbar sein. Sprachreisen bieten sich dafür geradezu an!

    In Hessen soll diese Förderung für vorrangig für diejenigen gelten, die keinen Abschluss haben und mindestens 21 Jahre alt sind. Möglich ist eine Übernahme von bis zu 50 Prozent der Kosten von höchstens 4.000 Euro. Außerdem ist eine Beratung des Antragstellers zwingend vorgeschrieben.

    Auch in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz kann diese Förderung beansprucht werden, wobei sich die Regelungen dazu unterscheiden. Wer den Bildungsscheck in Anspruch nehmen möchte, sollte sich vorab hinreichend informieren, was vor allem bezüglich der nötigen Antragsunterlagen gilt. Die Anträge auf Förderungen müssen meist schon lange vor Beginn der Sprachreise oder anderer Kurse gestellt werden.

  • Bildungsprämie

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt die Bildungsprämie, die auch für Sprachreisen eingesetzt werden kann. Der Prämiengutschein ist für Berufstätige gedacht, die eine ständige Weiterbildung wünschen. Die jeweilige Weiterbildung kann mit bis zu 500 Euro finanziert werden. Der Zuschuss ist nur einmal pro Jahr zu vergeben.

  • Weiterbildungsstipendium

    Das BMBF ist auch für die Begabtenförderung der richtige Ansprechpartner. Das Stipendium richtet sich an junge Erwachsene, die noch unter 25 Jahre alt sind, die aber bereits eine berufliche Ausbildung hinter sich haben. Sprachreisen sind in dieser Zielgruppe besonders beliebt, denn mit einer Erweiterung der sprachlichen Fähigkeiten bzw. einer Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse ist der Weg in Richtung Karriere deutlich weniger steinig.

    Das Stipendium ist langfristig angelegt und eignet sich nicht für die kurzzeitige Weiterbildung. Bis zu drei Jahre kann die Weiterbildung, die fachlich oder fachübergreifend sein muss, dauern. Als Höchstgrenze sind 6.000 Euro festgelegt. Bis zu dieser Höhe ist die Finanzierung möglich. Wichtiges Detail: Das Weiterbildungsstipendium ist nur für berufstätige Erwachsene erhältlich, eine Förderung von Arbeitssuchenden ist hier nicht möglich.

Das BMBF ist auch für die Begabtenförderung der richtige Ansprechpartner. Das Stipendium richtet sich an junge Erwachsene, die noch unter 25 Jahre alt sind, die aber bereits eine berufliche Ausbildung hinter sich haben. ( Foto: Adobe Stock-Daniel Ernst )

Das BMBF ist auch für die Begabtenförderung der richtige Ansprechpartner. Das Stipendium richtet sich an junge Erwachsene, die noch unter 25 Jahre alt sind, die aber bereits eine berufliche Ausbildung hinter sich haben. ( Foto: Adobe Stock-Daniel Ernst )

Sprachreise dank Förderungen finanzieren: Ausgaben steuerlich geltend machen

Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten für die berufliche Weiterbildung. Das kann auch die Sprachreise mit einschließen, denn die Teilnahme an einer solchen Weiterbildung zählt zur beruflichen Fortbildung. Wichtig ist, dass die Teilnahme hier nachgewiesen werden kann, es reicht nicht, einfach nur anzugeben, eine Sprachreise unternommen zu haben.

Es gilt zwar die Belegvorhaltepflicht, durch die die nötigen Belege als Nachweis nicht direkt mit der Steuererklärung abgegeben werden müssen. Doch es kann sein, dass der Finanzbeamte die nötigen Belege sehen möchte, dann sollten sie auch vorhanden sein.

Förderungen über die steuerliche Absetzbarkeit bewirken, dass die Steuerlast geringer wird. Das heißt, dass das zu versteuernde Einkommen reduziert wird, was im besten Fall mit einer Steuerrückzahlung honoriert werden kann.

Wichtig ist dafür allerdings eine berufliche Notwendigkeit, denn wenn die Sprachreise in keinerlei Bezug zum Beruf steht, ist die Ansetzbarkeit nicht möglich. Allerdings lässt sich gerade im Bereich Sprachen der berufliche Bezug in der Regel leicht nachvollziehen.

Auch wenn die gewählte Sprache für den aktuellen Job nicht benötigt wird, so kann doch erklärt werden, dass diese Sprache für eine Bewerbung oder für den geplanten Karriereweg wichtig ist. Es kann sinnvoll sein, sich vor der Reise mit dem Steuerberater auszutauschen. Er kann sagen, worauf es ankommt und welche Belege aufbewahrt werden müssen. Ist alles geklärt, werden die Ausgaben als Werbungskosten deklariert.

Damit ist die Sprachreise mehr als nur ein Urlaub! Sie hat eine steuersenkende Wirkung und bereichert damit auf der einen Seite den Kopf, auf der anderen Seite entlastet sie den Geldbeutel.

Keine Kommentare

  1. Eine Förderung für besonders begabte finde ich etwas fragwürdig – bei einer Sprachreise lernt man doch die Sprache gerade. Mein Sohn macht nächstes Jahr eine Sprachreise nach Spanien – gibt es für Schüler auch Unterstützungen?

    Danke 😉

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